Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ValetConnect // Valet-Schichtübernahme Flughafen Frankfurt. Stand: 07/2026
Wichtigste Regeln
- // Direkter Kontakt zu Mitarbeitern ist untersagt – Kommunikation läuft ausschließlich über ValetConnect.
- // Abwerben von Mitarbeitern ist untersagt, auch 12 Monate danach.
- // Mitarbeiter dürfen Aufträge nur über ValetConnect annehmen und ausführen – nicht außerhalb der Plattform und nicht ohne unsere Zustimmung.
- // Regelbruch (Abwerben, Direktkontakt, Vorbeigeschäft) = Vertragsstrafe 1.000 € je Fall.
- // Ab Annahme durch einen Mitarbeiter: keine Stornierung, 100 % kostenpflichtig.
1. Geltungsbereich & Vertragsparteien
- Diese AGB gelten für alle Leistungen von ValetConnect (nachfolgend „Vermittler“) gegenüber Valet-Dienstleistern (nachfolgend „Anbieter“) sowie für alle über die Plattform eingesetzten Mitarbeiter.
- Der Vertrag über die Übernahme einer Schicht kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und ValetConnect zustande. Zwischen Anbieter und eingesetztem Mitarbeiter entsteht kein Vertragsverhältnis.
- Abweichende Bedingungen des Anbieters gelten nur, wenn ValetConnect ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistung & Einsatzgebiet
- ValetConnect übernimmt Valet-Aufträge (Fahrzeugannahme, Fahrzeugrückgabe, Umparken) am Flughafen Frankfurt, Terminal 1 und Terminal 3.
- Fahrzeuge werden ausschließlich im Umkreis Gateway Garden übernommen, abgestellt und abgeholt. Fahrten oder Abstellorte außerhalb dieses Umkreises sind nicht Vertragsbestandteil.
- Aufträge können nur mit Schichtbeginn innerhalb des in der Plattform hinterlegten Zeitfensters (Standard 19:00 – 04:30 Uhr) inseriert werden.
3. Konten, Registrierung & AGB-Zustimmung
- Konten werden entweder von ValetConnect angelegt oder über das Registrierungsformular der Plattform erstellt. Die Freigabe eines Kontos erfolgt durch ValetConnect.
- Bei der Registrierung müssen Anbieter und Mitarbeiter diese AGB ausdrücklich durch Ankreuzen akzeptieren. Ohne Zustimmung ist keine Registrierung und keine Nutzung der Plattform möglich.
- Mit der Zustimmung erkennen Anbieter und Mitarbeiter insbesondere das Direktkontakt- und Abwerbeverbot (Ziffer 11), die Vertragsstrafe von 1.000 € je Einzelfall (Ziffer 12) und die Pflichten der Mitarbeiter (Ziffer 13) verbindlich an.
- Der Anbieter ist verpflichtet, seine Firmen-, Kontakt- und Zahlungsdaten korrekt und aktuell zu halten. Mitarbeiter müssen eine erreichbare Telefonnummer hinterlegen.
- Zugangsdaten sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Handlungen über ein Konto gelten als Handlungen des Kontoinhabers.
4. Inserierung eines Auftrags
- Der Anbieter gibt bei der Inserierung verbindlich an: Datum, Schichtbeginn, Terminal, Serviceart, Fahrzeug, Kennzeichen und – sofern vorhanden – die Flugnummer.
- Pflichtangaben sind zusätzlich der Fahrzeugstandort und die Art der Schlüsselübergabe. Bei Fahrzeugannahme ist der Abstellort anzugeben.
- Für unvollständige, falsche oder verspätete Angaben haftet der Anbieter. Daraus entstehende Wartezeiten, Mehraufwände oder Schäden trägt der Anbieter.
5. Pauschalen & Preise
- Die Vergütung erfolgt zu Pauschalpreisen je Schicht. Die jeweils gültige Pauschale wird dem Anbieter bei der Inserierung im Anbieterbereich angezeigt.
- Maßgeblich für die Pauschale ist der angegebene Schichtbeginn.
- Alle Beträge sind Endpreise pro Auftrag. Zusätzlich gebuchte Leistungen (z. B. Stellplatz) werden separat berechnet und in der Gesamtsumme ausgewiesen.
6. Stellplatzbuchung Parkhaus Gateway Garden
- Optional kann bei der Inserierung ein Stellplatz im Parkhaus Gateway Garden dazugebucht werden. Die Gebühr beträgt 3 € pro Stunde.
- Die gebuchte Stundenanzahl ist verbindlich anzugeben und einzuhalten.
- Wird die gebuchte Zeit überschritten, wird für jede weitere angefangene Stunde eine Strafgebühr von 5 € berechnet.
7. Annahme durch Mitarbeiter
- Inserierte Aufträge werden allen eingeloggten Mitarbeitern angezeigt und können von diesen angenommen oder abgelehnt werden.
- Ein Auftrag gilt als übernommen, sobald ein Mitarbeiter ihn zuerst annimmt. Ein Anspruch auf Übernahme eines inserierten Auftrags besteht nicht.
- ValetConnect wählt den eingesetzten Mitarbeiter aus. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter.
8. Zahlung über PayPal
- Nach Annahme des Auftrags ist der ausgewiesene Gesamtbetrag unverzüglich über den in der Plattform hinterlegten PayPal-Zahlungsweg zu zahlen.
- Nach Zahlungseingang wird der Auftrag als „Bezahlt · bestätigt“ gekennzeichnet und ist damit für den Mitarbeiter als garantiert sichtbar.
- Erst mit bestätigter Zahlung ist die Übergabe bzw. Annahme des Fahrzeugs bzw. des Kunden durch ValetConnect garantiert. Ohne Zahlungseingang besteht kein Leistungsanspruch.
9. Stornierung & Kostenpflicht
- Bis zur Annahme durch einen Mitarbeiter kann der Anbieter einen Auftrag kostenfrei zurückziehen.
- Ab der Annahme durch einen Mitarbeiter ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der Auftrag ist zu 100 % kostenpflichtig.
- Die vollständige Kostenpflicht gilt auch dann, wenn der Kunde des Anbieters nicht erscheint, der Flug ausfällt, sich verspätet oder der Auftrag aus Gründen des Anbieters nicht durchgeführt werden kann.
10. Pflichten des Anbieters vor Ort
- Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Standort fahrbereit, verkehrssicher, zugelassen und ausreichend betankt/geladen sein.
- Die Schlüsselübergabe muss wie angegeben tatsächlich möglich sein. Der Anbieter stellt sicher, dass Zufahrten, Schranken und Übergabepunkte zugänglich sind.
- Der Anbieter stellt sicher, dass für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht.
11. Direktkontakt- und Abwerbeverbot
- Die direkte Kontaktaufnahme zu Mitarbeitern von ValetConnect ist untersagt. Jegliche Kommunikation zu Aufträgen, Terminen, Konditionen oder Abrechnungen erfolgt ausschließlich über ValetConnect bzw. über die Plattform.
- Untersagt sind insbesondere: das Erfragen, Speichern oder Weitergeben privater Kontaktdaten von Mitarbeitern, die Kontaktaufnahme über private Telefonnummern, Messenger oder soziale Netzwerke sowie die Vereinbarung von Aufträgen außerhalb der Plattform.
- Untersagt ist ferner das Abwerben von Mitarbeitern – gleich ob als Angestellter, Freelancer, Subunternehmer oder Aushilfe, direkt oder über Dritte, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate nach dem letzten Auftrag.
- Ebenfalls untersagt ist die direkte Beauftragung eines Mitarbeiters am Flughafen oder das Umleiten eines über die Plattform inserierten Auftrags auf eine private Absprache („Vorbeigeschäft“).
12. Vertragsstrafe bei Regelbruch
- Für jeden Verstoß gegen das Direktkontakt- oder Abwerbeverbot (Ziffer 11) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € je Einzelfall fällig.
- Die Vertragsstrafe gilt ebenso für jeden Verstoß gegen die weiteren Regeln dieser AGB, insbesondere Umgehung der Plattform, Vorbeigeschäfte und Weitergabe von Zugangsdaten.
- Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; gezahlte Vertragsstrafen werden auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.
- ValetConnect ist zusätzlich berechtigt, das Konto bei einem Verstoß sofort zu sperren und die Zusammenarbeit ohne Frist zu beenden.
13. Pflichten der Mitarbeiter (Fahrer)
- Mitarbeiter dürfen Aufträge im Bereich Valet-Parking am Flughafen Frankfurt ausschließlich über die Plattform ValetConnect annehmen und ausführen.
- Die Annahme, Vermittlung oder Ausführung von Aufträgen für Anbieter, Kunden oder Dritte außerhalb der Plattform ist untersagt – auch dann, wenn der Kontakt ursprünglich über ValetConnect entstanden ist. Ausnahmen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von ValetConnect in Textform zulässig.
- Untersagt ist ebenso die Weitergabe privater Kontaktdaten an Anbieter oder Kunden zum Zweck der Auftragsabwicklung, die Absprache von Preisen oder Terminen außerhalb der Plattform sowie das Übernehmen von Aufträgen für Anbieter auf eigene Rechnung („Vorbeigeschäft“).
- Mitarbeiter dürfen Aufträge nicht an Dritte weitergeben oder durch Dritte ausführen lassen. Der angenommene Auftrag ist persönlich auszuführen.
- Mitarbeiter halten ihre Telefonnummer aktuell, damit Anbieter sie zum Auftrag erreichen können. Diese Erreichbarkeit gilt ausschließlich für die Abwicklung des jeweiligen Auftrags.
- Wird ein Mitarbeiter außerhalb der Plattform angesprochen oder abgeworben, ist dies ValetConnect unverzüglich zu melden.
- Für jeden Verstoß gegen diese Ziffer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € je Einzelfall fällig. ValetConnect kann das Konto zusätzlich sofort sperren und die Zusammenarbeit ohne Frist beenden.
14. Haftung
- ValetConnect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ValetConnect nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Schäden, die auf falsche Angaben des Anbieters, mangelhafte Fahrzeuge, fehlenden Versicherungsschutz oder unzugängliche Übergabepunkte zurückgehen, haftet ValetConnect nicht.
15. Vertraulichkeit & Daten
- Auftragsdaten, Konditionen und Plattforminhalte sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.
- Benachrichtigungen über neue Aufträge erfolgen live in der Anwendung.
16. Laufzeit & Sperrung
- Die Zusammenarbeit ist unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Bereits angenommene Aufträge bleiben kostenpflichtig.
- ValetConnect kann Konten bei Zahlungsverzug, Missbrauch oder Regelverstoß sperren.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Frankfurt am Main.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen dieser AGB werden Anbietern und Mitarbeitern in Textform mitgeteilt und gelten für Aufträge, die nach der Mitteilung inseriert bzw. angenommen werden.